Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) sind seit dem 23. April 2026 neue Aktionärin des Kraftwerks Reckingen. Mit dem Beitritt erhält die Gesellschaft eine breiter abgestützte Eigentümerstruktur am Hochrhein – ein weiterer Schritt nach der jüngst erteilten neuen Konzession. Die Anpassung der Beteiligungsverhältnisse ist Teil der Umsetzung des Heimfallverzichtsvertrags sowie der neu erteilten Konzession. 

Was sich an der Beteiligung ändert 

Im Zuge des Vollzugs wurden 24 % der Aktien entsprechend den Hoheitsanteilen entlang des Rheins auf Schweizer Seite neu verteilt – auf die Kantone Aargau und Zürich beziehungsweise die Energieversorger AEW Energie AG (AEW) und EKZ. Die EKZ beteiligt sich neu mit 8,25 %, der Anteil der AEW steigt um 1,35 %, während sich die Beteiligung der Axpo um 9,6 % verringert. 

Mit dem Eintritt der EKZ wird zugleich die bestehende Konsortialvereinbarung angepasst. Als neue Partnerin übernimmt sie sämtliche Rechte und Pflichten entsprechend ihrer Beteiligung und wirkt künftig an der strategischen Weiterentwicklung des Kraftwerks mit. 

Ein Meilenstein für die Region 

Der Vollzug wurde am 23. April 2026 abgeschlossen, nachdem alle vertraglichen Bedingungen erfüllt waren. Hintergrund der Neuordnung ist die langfristige Sicherung des Kraftwerksbetriebs: Die neue Eigentümerstruktur stärkt die regionale Verankerung am Hochrhein und stellt das Kraftwerk zugleich auf eine breit abgestützte energiewirtschaftliche Basis. 

Damit erreicht das Kraftwerk Reckingen einen wichtigen Meilenstein – organisatorisch und strukturell ausgerichtet auf die kommenden Jahrzehnte am Hochrhein.